Barrierefreiheitserklärung

 

Die Bundesinnung Bau ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website deinbaumeister.at

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.0“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
    • Videos (Untertitel aufgezeichnet): zu bereits bestehenden Videos, die über einen externen Hostingprovider (YouTube) eingebunden werden, liegen keine Untertitel und Transkribte vor. Für neu produzierte Inhalte (Baumeisterportraits), können Untertitel eingeblendet werden. Außerdem stehen alle Inhalte in Textform zur Verfügung.
    • Ein Element (Ausbildung zum Baumeister) kann im Detail nicht via Tastatur angesteuert werden.
    • Einige Bilder könnten keinen, einen leeren oder einen nicht sehr aussagekräftigen Alt-Text aufweisen.
    • Im Headerbereich kann der Minimalkontrast bei Text auf Bild nicht für jede Screenauflösung eingehalten werden.
    • Nicht alle Linktexte (Buttons für „Weiterlesen“ oder „Mehr“) sind eindeutig einem Zweck zugeordnet.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 22.12.2020 erstellt. Die Grundlage für diese Erklärung besteht im Zertifikatsbericht, der am 22.12.2020 Audit durchgeführt wurde.

 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an of­fice@bau.or.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website  deinbaumeister.at“.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

 

Kontaktformular der Beschwerdestelle

 

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

 

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren